Deutsches Fahrabzeichen FA 5

Das Leistungsabzeichen FA 5 vermittelt und überprüft die theoretischen und praktischen Grundkenntnisse im Fahrsport. Für eine Teinahme Im Turniersport ab der Klasse A ist es erforderlich um in eine höhere Leistungsklasse gestuft zu werden.

Die Voraussetzung für das FA 5 ist der Basispass Pferdekunde und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

Es werden Wertnoten für Theorie und Praxis vergeben. Diese müssen mind. 5,0 betragen um die Prüfung zu bestehen. Die Durchschnittsnote muss 6,0 betragen.

Stationsprüfungen:

  • Grundkenntnisse in der Fahrlehre und in der Handhabung des Fahrlehrgerätes
  • Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Versicherungsvorschriften, Grundzüge der LPO
  • Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr
  • Bodenarbeit: Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorfürhung oder Führen analog Gelassenheitsprüfung (GHP)/Verfassungsprüfung, Mithilfe/Grundsätze/Sicherheit beim Verladen

praktischer Teil:

  • Sachgemäßes Aufschirren, Anspannen, Ausspannen, Abschirren eines Ein-/Zweispänners
  • Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger „Leinenaufnahme”
  • Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz, im Gelände und im Verkehr. (gem. „Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren“, Band 5). Sie fahren dabei ein- und/oder zweispännig.